- Du wohnst oder arbeitest im Einzugsgebiet der Handwerkskammer Lübeck (Kiel, Neumünster, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Segeberg, Steinburg).
- Du besitzt ausreichend Sprachkenntnisse, um in dem Betrieb aktiv mitzuarbeiten.
- Du bist Auszubildende/r im Handwerk oder (arbeitsuchender) Handwerksgeselle.
- Du kannst für die Dauer des Auslandspraktikums freigestellt werden (Berufsschule, Betrieb).
- Und nicht zu vergessen: Du bist motiviert und engagiert bei der Arbeit und hast Lust, ein anderes Land, neue Leute und andere Arbeitsweisen kennenzulernen!
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Bei einer Förderung beträgt die Mindestdauer für Dein Auslandspraktikum 2 Wochen.